RECHTSSICHERER ONLINESHOP

Im Rahmen der Shopprüfung wird das Impressum auf Vollständigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften geprüft. Soweit erforderlich, wird ein Muster- Impressum erstellt, das der Auftraggeber verwenden kann.

Prüfung Onlineshops

Im Übrigen wird der Shop anhand eines Referenzartikels wie folgt geprüft:

 

Die Preisangabe, die Versandkosten, die Preiswerbung sowie die Angabe der Lieferzeiten werden überprüft.

 

Der Bestellverlauf wird anhand der Testbestellung eines Referenzartikels auf Erfüllung der fernabsatzrechtlichen, wettbewerbsrechtlichen und datenschutzrechtlichen Vorschriften überprüft. Erforderlichenfalls wird dem Auftraggeber eine Musterformulierung zur Erfüllung der Pflichtangaben zur Verfügung gestellt.

Folgende gängige Shopfunktionen werden überprüft:

– „Tell-a-friend-Funktion“

– Gästebuch

– Haftung für externe Links

 

Auf die generelle Pflicht zur Einhaltung von Pflichtangaben bei dem Verkauf von bestimmten Produktgruppen wird durch Angabe einer nicht abschließenden Liste mit häufig angebotenen Produkten hingewiesen. Für die offensichtlich erkennbar angebotenen Produktgruppen werden allgemeine Hinweise auf Belehrungs- und Warnpflichten gegeben. Eine Überprüfung des Sortiments oder einzelner Artikel auf relevante Produkte findet nicht statt.

 

Eine Überprüfung auf die Verletzung von gewerblichen Schutzrechten (Markenrecht, Urheberrecht usw.) findet nicht statt.

 

Es werden standardisierte, auf den jeweiligen Auftraggeber angepasste AGB zur Verfügung gestellt, die die Anforderungen des Gesetzes und der Rechtsprechung zum Zeitpunkt der Shopprüfung erfüllen und die die Vertrags- und Kaufabwicklung ausreichend regeln.

Ein Update der AGB findet nicht statt. Der Auftraggeber kann auf Wunsch einen kostenpflichtigen Newsletter buchen, in dem ihm die Loos Rechtsanwälte aktuelle Änderungen und Neuigkeiten der AGB-Klauseln mitteilen.

 

Dem Auftraggeber wird – falls erforderlich – eine Widerrufsbelehrung und eine Datenschutzerklärung zur Verfügung gestellt, die auf seinen Onlineshop zugeschnitten ist.

 

Vor und während der Shopprüfung steht dem Auftraggeber ein persönlicher Ansprechpartner der Loos Rechtsanwälte GbR telefonisch oder per Email zur Verfügung, mit dem alle die Shopprüfung nach dieser Leistungsbeschreibung direkt betreffenden Fragen geklärt werden.

 

Leider lässt sich hier kein Standardpreis für die Prüfung eines Online-Shops angeben, da es immer auf die Art und Gestaltung des Shops ankommt. In der Regel belaufen sich die Kosten für einen „normalen“ Verkaufsshop auf 800,00 € netto zzgl. der gestzl, Mwst.

 

Gerne unterbreiten wir Ihnen für Ihren Shop ein individuelles Angebot.

WIR BIETEN

RECHTLICHE LÖSUNGEN

F.A.Q.

Wie können wir starten? Kostet das gleich Geld?

Als Start bevorzugen wir in der Regel immer ein persönliches Kennenlernen. Für Sie und für uns ist gegenseitiges Vertrauen und ein guter Eindruck extrem wichtig. Für den Fall, dass ein persönliches Treffen nicht geht, sollten wir zumindest mal telefonieren oder uns im Rahmen einer Videokonferenz sehen. Kosten für ein Kennenlernen fallen NICHT an!

Was kostet die Beratung bei Ihnen?

Das kommt natürlich auf den Umfang an. Grundsätzlich rechnen wir minutengenau nach Zeit ab, wir arbeiten aber auch gerne mit Pauschalen, wenn sich das bei einem Projekt anbietet. Was uns immer wichtig ist: Es muss transparent sein! Wenn irgendwie möglich, sagen wir Ihnen vorher exakt, was Sie erwartet.

Wer berät mich bei Ihnen? Irgendwelche wechselnden angestellten Anwälte?

Nein, auf keinen Fall! Bei uns ist Beratung keine austauschbare Leistung, die irgendwer für irgendwen erbringt. Wir wollen nicht um jeden Preis wachsen, sondern achten sehr genau darauf, für wen wir Kapazitäten haben und ob wir das Mandat annehmen können oder wollen. Wir beraten Sie selbst!

Und nun?

Kontaktieren Sie uns doch einfach mal! Wir freuen uns auf Ihren Anruf oder Ihre E-Mail!