MEDIENRECHT
Der Begriff Medienrecht ist in der heutigen Zeit weit verbreitet. Viele Anwälte und Anwältinnen bezeichnen sich als Anwalt für Medienrecht oder als Kanzlei für Medienrecht oder auf ähnliche Art und Weise.
Doch was bedeutet Medienrecht eigentlich? Was macht ein Medienrechtler/eine Medienrechtlerin?
Kein offizieller juristischer Terminus
Nachdem es sich bei der Begrifflichkeit Medienrecht nicht um einen offiziellen juristischen Terminus handelt, muss man sich wohl anderweitig behelfen und diesen Begriff herleiten. Entsprechend gehen wir davon aus, dass unter dem Gebiet Medienrecht alle Rechtssätze zusammengefasst sind, die im Zusammenhang mit Medien stehen bzw. im Zusammenhang mit Medien relevant sind. Hierunter fallen gemäß dieser Definition also zum Beispiel das Grundgesetz (Pressefreiheit, Medienfreiheit, Allg. Persönlichkeitsrecht etc.), das BGB (z.B. Allg. Persönlichkeitsrecht, Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb, Namensrechte, Fernabsatzrecht, Schuldrecht, BGB AT), das Urheberrechtsgesetz, das Markengesetz, das Telemediengesetz, das Bundesdatenschutzgesetz und viele andere Gesetze, deren Nennung hier zu weit gehen würde. Man kann also relativ schnell sehen, dass ein Anwalt für Medienrecht / eine Anwältin für Medienrecht in zahlreichen Rechtsgebieten kundig sein muss, wenn er/sie kompetent beraten will.
Der Begriff „Medien“ ist natürlich dem Grunde nach sehr weit zu verstehen. Medien sind zum Beispiel das Fernsehen, das Radio, die Zeitung und selbstverständlich auch und vor allem das Internet. In unserem Beratungsalltag spielen „klassische“ Medien, wie das Fernsehen und das Radio fast keine Rolle mehr. Auch die Zeitung spielt nur gelegentlich eine Rolle. Vielmehr bedeutet Medienrecht für uns in der Regel fast nur Recht im Zusammenhang mit dem Internet oder anderen modernen/neuen Medien.
Was macht also ein Medienrechtler überhaupt?
Ein Anwalt für Medienrecht / eine Anwältin für Medienrecht ist – zumindest nach unserem Verständnis – überwiegend beratend tätig. Wenn früher auf Grund mangelnder Reichweite bei Printmedien auf laufende Beratung oft verzichtet werden konnte, lauern heute bei Auftritten in modernen Medien ständige Gefahren. Diese können in der Regel markenrechtlicher, urheberrechtlicher, datenschutzrechtlicher, presserechtlicher oder auch allgemein zivilrechtlicher Natur sein. Ein herausragender Medienrechtler / eine herausragende Medienrechtlerin wird in der Regel in der Lage sein, Sachverhalte schnell zu erfassen und unmittelbar Probleme zu erkennen und Lösungsvorschläge anzubieten, damit überhaupt keine Streitigkeiten entstehen. Falls der Mandant/die Mandantin bewusst Risiken eingehen möchte, muss ein Medienrechtler/eine Medienrechtlerin diese Risiken einschätzen, kalkulieren und minimieren können.
F.A.Q.
Als Start bevorzugen wir in der Regel immer ein persönliches Kennenlernen. Für Euch und für uns ist gegenseitiges Vertrauen und ein guter Eindruck extrem wichtig. Für den Fall, dass ein persönliches Treffen nicht geht, sollten wir zumindest mal telefonieren oder uns im Rahmen einer Videokonferenz sehen. Kosten für ein Kennenlernen fallen NICHT an!
Das kommt natürlich auf den Umfang an. Grundsätzlich rechnen wir minutengenau nach Zeit ab, wir arbeiten aber auch gerne mit Pauschalen, wenn sich das bei einem Projekt anbietet. Was uns immer wichtig ist: Es muss transparent sein! Wenn irgendwie möglich, sagen wir vorher exakt, was Euch erwartet.
Nein, auf keinen Fall! Bei uns ist Beratung keine austauschbare Leistung, die irgendwer für irgendwen erbringt. Wir wollen nicht um jeden Preis wachsen, sondern achten sehr genau darauf, für wen wir Kapazitäten haben und ob wir das Mandat annehmen können oder wollen.
Kontaktiert uns doch einfach mal! Wir freuen uns auf Euch!