IT RECHT

Der Bereich des IT-Rechts erweitert sich in Zeiten der stets fortschreitenden Digitalisierung mehr und mehr. Eine klare Umgrenzung ist nicht nur deshalb, sondern auch aufgrund der Überschneidungen mit vielen anderen Rechtsgebieten schwierig. Ein Fachanwalt / eine Fachanwältin für IT-Recht steht also vielen Aufgaben unterschiedlichster Art gegenüber, die sich auf beinahe alle Rechtsgebiete erstrecken, sodass sich die Frage stellt, was einen IT-Rechtler / eine IT-Rechtlerin ausmacht und welche Fähigkeiten und Kenntnisse er / sie besitzen muss.

IT RECHT

Was macht einen guten Anwalt für IT-Recht / eine gute Anwältin für IT-Recht aus?

 

Parallel zur steigenden Bedeutung der Computertechnologie und speziell des Internets in unserem Alltag steigen auch die Anforderungen an die Fähigkeiten und Kenntnisse eines Anwalts für IT-Recht / einer Anwältin für IT-Recht. Denn Rechtskenntnis allein (die aber natürlich auch umfassend gegeben sein muss)  zeichnet einen guten Anwalt / eine gute Anwältin in diesem Rechtsgebiet nicht aus. Vielmehr ist es von grundlegender Bedeutung, neue und unbekannte Sachverhalte schnell und in all ihrer Reichweite zu erfassen und die darin lauernden Probleme zu erkennen. Gerade im Bereich des IT-Rechts tauchen aufgrund der technischen Fortentwicklung stets neue Fragestellungen auf, deren Lösung nur mit einem hohen Maß an Transferfähigkeiten und auch Kreativität möglich ist.

 

Vor allem im Rahmen der beratenden Tätigkeit kann ein guter Anwalt für IT-Recht / eine gute Anwältin für IT-Recht bereits im Vorfeld durch eine optimale Vertragsgestaltung und/oder anderweitige Beratung viele Probleme vermeiden und damit unnötigen Ärger und Kosten für Sie verhindern.

Was bedeutet IT-Recht?

 

Der Begriff IT-Recht ist die Abkürzung für Informationstechnologierecht. Eine abstrakte Definition für diesen Begriff ist in deutschen Gesetzen nicht zu finden.

 

Von Informationstechnik spricht man, wenn es um die Technik der Erfassung, Übermittlung, Verarbeitung und Speicherung von Informationen durch Computer und Telekommunikationseinrichtungen geht. 

 

Demnach gehen wir davon aus, dass unter das Rechtsgebiet IT-Recht alle Sachverhalte fallen, die im weitesten Sinne im Zusammenhang mit Computertechnologien stehen. Davon umfasst ist beispielsweise das Vertragsrecht – vor allem im Hinblick auf die Gestaltung von AGB – bezüglich Software, Hardware und insbesondere Dienstleistungen. Aber auch das Recht des elektronischen Geschäftsverkehrs, das sich mit allen Rechtsfragen rund um den E-Commerce beschäftigt, gehört dazu. Im Bereich von Verbraucherverträgen geht es dabei meistens um das Fernabsatzrecht des BGB; aber auch Verträge zwischen Unternehmern, die über elektronische Medien abgeschlossen werden oder Provider-Verträge sind Bestandteil des IT-Rechts. Natürlich fallen auch das Datenschutzrecht sowie das Recht des geistigen Eigentums – sowohl an Internetinhalten als auch an Software – und das Kennzeichenrecht – insbesondere im Hinblick auf Domains – darunter.

 

Diese Aufzählung ließe sich noch beinahe unendlich weiterführen, zeigt aber in der dargestellten Kürze bereits den weiten Umfang des Tätigkeitsfeldes eines IT-Rechtsanwalts / einer IT-Rechtsanwältin.

WIR BIETEN

RECHTLICHE LÖSUNGEN

F.A.Q.

Wie können wir starten? Kostet das gleich Geld?

Als Start bevorzugen wir in der Regel immer ein persönliches Kennenlernen. Für Sie und für uns ist gegenseitiges Vertrauen und ein guter Eindruck extrem wichtig. Für den Fall, dass ein persönliches Treffen nicht geht, sollten wir zumindest mal telefonieren oder uns im Rahmen einer Videokonferenz sehen. Kosten für ein Kennenlernen fallen NICHT an!

Was kostet die Beratung bei Ihnen?

Das kommt natürlich auf den Umfang an. Grundsätzlich rechnen wir minutengenau nach Zeit ab, wir arbeiten aber auch gerne mit Pauschalen, wenn sich das bei einem Projekt anbietet. Was uns immer wichtig ist: Es muss transparent sein! Wenn irgendwie möglich, sagen wir Ihnen vorher exakt, was Sie erwartet.

Wer berät mich bei Ihnen? Irgendwelche wechselnden angestellten Anwälte?

Nein, auf keinen Fall! Bei uns ist Beratung keine austauschbare Leistung, die irgendwer für irgendwen erbringt. Wir wollen nicht um jeden Preis wachsen, sondern achten sehr genau darauf, für wen wir Kapazitäten haben und ob wir das Mandat annehmen können oder wollen. Wir beraten Sie selbst!

Und nun?

Kontaktieren Sie uns doch einfach mal! Wir freuen uns auf Ihren Anruf oder Ihre E-Mail!