Die Bezeichnung „Geländewagen“ für einen PKW ohne Allradantrieb auf Online-Plattform ist rechtswidrig –
dies entschied das LG Berlin i. Beschluss v. 12.03.2019, Az. 102 O 16/19.
Sachverhalt
Die Beklagte ist Unternehmerin und stellte einen SUV (Peugeot 2008) auf einer Online-Plattform in die Rubrik Geländewagen ein, ohne dass dieser einen Allradantrieb hatte.
Der Verbraucher wird dadurch in die Irre geführt.
Das LG Berlin sieht darin eine Wettbewerbsverletzung. Zwar handle es sich bei dem PKW um einen SUV, der optisch entsprechend an einen Geländewagen angenähert sei, allerdings sei nach den gesetzlichen Vorgaben ein Geländefahrzeug ein Fahrzeug, das über einen Allradantrieb verfüge. Damit wurde der Tatbestand des § 5 UWG erfüllt.
Autorin: Isabelle Haaf