wahre Äußerungen
WAHRE GESCHÄFTSSCHÄDIGENDE ÄUSSERUNGEN ÜBER EINEN MITBEWERBER SIND NUR IN ENGEN GRENZEN ZULÄSSIG
Ein Unternehmen darf selbst wahre Äußerungen über einen Mitbewerber, die geschäftsschädigend sind, nur in engen Grenzen tätigen – dies entschied ...