Verstoß gegen Datenschutzvorschriften
DAS BUNDESKARTELLAMT LEGT FACEBOOK WEITREICHENDE BESCHRÄNKUNGEN BEI DER VERARBEITUNG VON NUTZERDATEN AUF
Facebook darf keine Nutzerdaten mehr aus verschiedenen Quellen zusammenführen Sachverhalt Facebook kann nach den aktuellen Geschäftsbedingungen nur unter der Voraussetzung ...