verschlossen
DIE BEZEICHNUNG „FEDI“ FÜR EINEN TEILWEISE GEGORENEN TRAUBENMOST IN HALTBAR UND DICHT VERSCHLOSSENEN FLASCHEN IST NICHT IRREFÜHREND
Holger2. Mai 2019Das Inverkehrbringen von teilweise gegorenem Traubenmost, bei dem der Gärvorgang unterbrochen wurde und der in der Etikettierung als „FEDI“ zusammen ...