Veröffentlichung von Nacktfotos
Kein Schmerzensgeld für veröffentlichte Nacktfotos
17-Jährige bekommt bei veröffentlichten Nacktfotos kein Schmerzensgeld LG Duisburg, Urteil v. 27.032017, Az.: 2 O 438/14 17-Jährige hat wegen Veröffentlichung von Nacktfotos keinen Anspruch auf Schmerzensgeld, wenn es sich hierbei nicht um eine schwerwiegende Persönlichkeitsrechtsverletzung handelt. Dies geht aus der Entscheidung des Landgerichts Duisburg vom 27.03.2017 (Az.: 2 O 438/14)...