Veröffentlichung
EINWILLIGUNG VON ELTERN IN DIE VERÖFFENTLICHUNG VON BILDERN IHRER KINDER NICHT ZEITLICH UNBEGRENZT
Personen, deren Fotos veröffentlicht wurden als sie minderjährig waren, können als Volljährige die Einwilligung in die erneute Veröffentlichung verweigern – ...
DROHUNG MIT VERÖFFENTLICHUNG VON NACKTBILDERN AUF FACEBOOK ERFÜLLT TATBESTAND DER SEXUELLEN NÖTIGUNG
Durch die Drohung mit Veröffentlichung von Nacktbildern auf Facebook wird die Nötigungshandlung i.S.d. § 177 Abs. 2 Nr. 5 StGB ...