Verkauf
KEINE HINWEISPFLICHT FÜR ELEKTROMÄRKTE BEI SICHERHEITSLÜCKEN IN SMARTPHONES
Elektromärkte müssen beim Verkauf von Smartphones nicht auf Sicherheitslücken und ältere Versionen der Betriebssysteme hinweisen – dies entschied das OLG ...
SEMMELVERKAUF AN SONN- UND FEIERTAGEN IST ZULÄSSIG
Der Verkauf von Semmel an Sonn- und Feiertagen ist nach § 7 II Nr. 1 GastG erlaubt – dies entschied ...