Verfügungsbeklagte
VERSTOSS GEGEN RECHTLICHES GEHÖR IM EINSTWEILIGEN RECHTSSCHUTZ IM WETTBEWERBSRECHT FÜHRT NICHT ZUR UNWIRKSAMKEIT DES BESCHLUSSES
Eine einstweilige Verfügung ist nicht deshalb aufzuheben, weil keine Anhörung der Verfügungsbeklagten durchgeführt wurde – dies entschied das OLG Düsseldorf ...