Smartphones
KEINE HINWEISPFLICHT FÜR ELEKTROMÄRKTE BEI SICHERHEITSLÜCKEN IN SMARTPHONES
Elektromärkte müssen beim Verkauf von Smartphones nicht auf Sicherheitslücken und ältere Versionen der Betriebssysteme hinweisen – dies entschied das OLG ...
Amazon ist dazu verpflichtet gebrauchte Smartphones eindeutig zu kennzeichnen
Amazon ist dazu verpflichtet gebrauchte Smartphones eindeutig zu kennzeichnen. Allein die zusätzliche Information „Refurbished Certificate“ ist kein ausreichender Hinweis auf ...