„Schmähgedicht“
JAN BÖHMERMANN VERLIERT PROZESS GEGEN DIE BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND
Jan Böhmermann kann keine Unterlassung im Zusammenhang mit Äußerungen der Bundeskanzlerin in einem Telefongespräch mit dem früheren türkischen Ministerpräsidenten zum ...
Jan Böhmermanns „Schmähgedicht“ bleibt zum Teil verboten
Erdogans Klage auf Untersagung wird nur teilweise statt gegeben LG Hamburg, Urt. v. 10.02.2017, Az.: 324 O 402/16 Das Landgericht ...