Rechtsdienstleistungsgesetz
VERTRAGSGENERATOR BEI ANBIETER OHNE RECHTSANWALTSZULASSUNG VERBOTEN
Ein Vertragsgenerator darf nur von Unternehmen angeboten werden, die durch das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) legitimiert sind, beispielsweise mittels Zulassung zur Rechtsanwaltschaft ...