Olympische Spiele
WERBUNG MIT BEGRIFFEN „OLYMPIAVERDÄCHTIG“ UND „OLYMPIAREIF“ FÜR SPORTBEKLEIDUNG VERSTÖSST NICHT GEGEN DAS OLYMPIA-SCHUTZGESETZ
Die Voraussetzungen eines Ausnutzens der Wertschätzung der olympischen Bezeichnungen liegen bei Verwendung der Bezeichnungen „olympiareif“ und „olympiaverdächtig“ nicht vor ...