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DSGVO: POLNISCHE DATENSCHUTZBEHÖRDE VERHÄNGT BUSSGELD WEGEN VERSTOSS GEGEN INFORMATIONSPFLICHTEN BEI ADRESSHANDEL MIT ÖFFENTLICH ZUGÄNGLICHEN QUELLEN
Die polnische Datenschutzbehörde (UODO) hat ein Bußgeld i.H.v. ca. 220.000, – EUR verhängt, wegen der Nichteinhaltung der Informationspflichten bei Verwendung ...