Nötigungshandlung
DROHUNG MIT VERÖFFENTLICHUNG VON NACKTBILDERN AUF FACEBOOK ERFÜLLT TATBESTAND DER SEXUELLEN NÖTIGUNG
Durch die Drohung mit Veröffentlichung von Nacktbildern auf Facebook wird die Nötigungshandlung i.S.d. § 177 Abs. 2 Nr. 5 StGB ...