Marke
„MALLE-PARTYS“ NUR NOCH MIT LIZENZ
Veranstalter von sogenannten „Malle-Partys“ dürfen diese zukünftig nur mit der Zustimmung des Inhabers der Marke „Malle“ als solche bewerben und ...
MARKENINHABER KANN SICH DER VERWENDUNG DURCH DRITTE IN GOOGLE-ANZEIGEN WIDERSETZEN
Wenn Dritte eine Marke in irreführender Art und Weise bei Google-Anzeigen nutzen, dann ist der Markeninhaber berechtigt dagegen vorzugehen – ...
WORTMARKE „FELSQUELLWASSER“ MUSS NICHT GELÖSCHT WERDEN
Die fortgesetzte Nutzung einer Wortmarke innerhalb eines Werbeslogans nach Eintragung in das Markenregister genügt zur Erhaltung – dies ergeht aus ...