keine Ersatzklingen durch Konkurrenzunternehmen

Keine Ersatzklingen von Wilkinson für Gillette´s „Mach 3“

Bei Zuwiderhandlung drohen bis zu 250.000 Euro Ordnungsgeld LG Braunschweig, Urteil v. 29.09.2017, Az.: 9 O 1362/17 Gillette´s Konkurrenzunternehmen, darunter auch Wilkinson, dürfen keine Klingen auf den Markt der Bundesrepublik Deutschland bringen, die mit dem „Mach 3“ von Gillette kompatibel sind. Dies geht aus der Entscheidung des Landgerichts Braunschweig vom...