kein Schmerzensgeld

Kein Schmerzensgeld für veröffentlichte Nacktfotos

17-Jährige bekommt bei veröffentlichten Nacktfotos kein Schmerzensgeld LG Duisburg, Urteil v. 27.032017, Az.: 2 O 438/14 17-Jährige hat wegen Veröffentlichung von Nacktfotos keinen Anspruch auf Schmerzensgeld, wenn es sich hierbei nicht um eine schwerwiegende Persönlichkeitsrechtsverletzung handelt. Dies geht aus der Entscheidung des Landgerichts Duisburg vom 27.03.2017 (Az.: 2 O 438/14)...