Einstweiliger Rechtsschutz
WAHL-O-MAT IN DERZEITIGER FORM VERFASSUNGSWIDRIG
Die Bundeszentrale für politische Bildung darf den Wahl-O-Mat in seiner derzeitigen Form nicht weiterbetreiben – dies entschied das VG Köln ...
VERSTOSS GEGEN RECHTLICHES GEHÖR IM EINSTWEILIGEN RECHTSSCHUTZ IM WETTBEWERBSRECHT FÜHRT NICHT ZUR UNWIRKSAMKEIT DES BESCHLUSSES
Eine einstweilige Verfügung ist nicht deshalb aufzuheben, weil keine Anhörung der Verfügungsbeklagten durchgeführt wurde – dies entschied das OLG Düsseldorf ...