Datenschutzgrundverordnung
DSGVO-VERSTÖSSE WETTBEWERBSRECHTLICH NICHT VERFOLGBAR
Es besteht kein wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch bei Verstößen gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) – dies entschied das LG Stuttgart in seinem Urteil ...