Bezeichnung

BEZEICHNUNG „GASHAHNAUFDREHER“ BEI SACHLICHER AUSEINANDERSETZUNG MIT NS-ZEIT EHRVERLETZEND

Ein Journalist, der sich sachlich mit der Frage beschäftigt, ob rechtes Gedankengut zu tolerieren ist, darf nicht mit einem „Gashahnaufdreher“ ...

BEZEICHNUNG „BALSAMICO“ FÜR DEUTSCHEN ESSIG ZULÄSSIG

Der Schutzumfang der geographischen Angabe „Aceto Balsamico di Modena“ umfasst nicht die nicht geographischen Bestandteile „aceto“ und „balsamico“ als einzelne ...

PESTO MIT 1,5 % RUCOLA-ANTEIL DARF ALS „PESTO MIT BASILIKUM UND RUCOLA“ BEZEICHNET WERDEN

Die Bezeichnung „I Pesti con Basilico e Rucola“ ist trotz geringem Rucola-Anteil von 1,5 % nicht irreführend – dies entschied ...

BEZEICHNUNG „MARKENKLAUER“ FÜR KONKURRENTEN WETTBEWERBSWIDRIG

Mit der Äußerung „Wie ich diese Markenklauer hasse.“ kann ein Mitbewerber herabgesetzt werden, was dazu führt, dass sie gegen Wettbewerbsrecht ...

BEZEICHNUNG „KÄSE-ALTERNATIVE“ FÜR VEGANE PRODUKTE IST KEINE IRREFÜHRENDE WERBUNG

Die Bewerbung eines rein pflanzlichen Produktes mit der Bezeichnung „Käse-Alternative“ ist nicht unzulässig – dies entschied das OLG Celle im ...

KINDERWUNSCH-TEE DARF SICH OHNE WISSENSCHAFTLICHEN NACHWEIS NICHT ALS SOLCHEN BEZEICHNEN

Der Vertreiber eines „Kinderwunsch-Tees“ darf diesen nicht als solchen bezeichnen, wenn er keinen allgemeinen anerkannten wissenschaftlichen Nachweis erbringen kann, dass ...

WERBUNG PRIVATER FIRMA MIT DER BEZEICHNUNG „ANSTALT“ KANN IRREFÜHREND SEIN

Eine Namensgebung für eine private Firma die das Wort „Anstalt“ enthält kann irreführend sein – dies entschied das OLG Düsseldorf ...

„GELÄNDEWAGEN“ ALS BEZEICHNUNG FÜR EINEN PKW OHNE ALLRADANTRIEB IST UNZULÄSSIG

Die Bezeichnung „Geländewagen“ für einen PKW ohne Allradantrieb auf Online-Plattform ist rechtswidrig – dies entschied das LG Berlin i. Beschluss ...

NICHT JEDER WEIN AUS RHEINHESSEN DARF ALS RHEINHESSISCHER WEIN BEZEICHNET WERDEN

Das Anbaugebiet von Wein in Rheinhessen begründet noch kein Vermarktungsrecht mit dem Prädikat „Rheinhessischer Wein“ – dies entschied das VG ...

DIE BEZEICHNUNG „FEDI“ FÜR EINEN TEILWEISE GEGORENEN TRAUBENMOST IN HALTBAR UND DICHT VERSCHLOSSENEN FLASCHEN IST NICHT IRREFÜHREND

Das Inverkehrbringen von teilweise gegorenem Traubenmost, bei dem der Gärvorgang unterbrochen wurde und der in der Etikettierung als „FEDI“ zusammen ...