Beeinträchtigung
BAGATELLVERSTÖSSE BEGRÜNDEN KEINEN SCHADENSERSATZANSPRUCH AUS ART. 82 DSGVO
Bloße Bagatellverstöße, die das Selbstbild oder das Ansehen einer Person nicht ernsthaft beeinträchtigen, begründen keinen Schadensersatzanspruch aus Art. 82 DSGVO ...