Art.32 DSGVO
Kein subjektives Recht auf spezielle Datensicherheitsmaßnahmen
Österreichische Datenschutzbehörde: Betroffene haben keinen Rechtsanspruch auf Einhaltung bestimmter Datenschutzmaßnahmen dies geht aus dem Beschluss der Datenschutzbehörde vom 13.09.2018, Az.:DSB-D123. ...