#ad

DURCH „AD“ WIRD DER KOMMERZIELLE ZWECK EINER GESCHÄFTLICHEN HANDLUNG NICHT AUSREICHEND KENNTLICH GEMACHT

  Die Bedeutung der Abkürzung „ad“ ist keineswegs als für einen Durchschnittsnutzer hinreichend bekannt zu bewerten – Dies entschied das ...

Kennzeichnung von Werbung auf Instagram

#sponsoredby bzw. #ad genügen nicht KG Berlin, Beschluss v. 11.10.2017, Az.: 5 W 221/17 Weder „#sponsoredby“ noch „#ad“ genügen zur ...

#ad zwischen mehreren Hashtags als Werbekennzeichnung nicht ausreichend

#ad als Werbekennzeichnung auf Instagram ungenügend OLG Celle, Urteil v. 08.06.2017, Az.: 13 U 53/16 Der Hashtag #ad weist jedenfalls ...