Pressemitteilung VG Stuttgart, 14.12.2015
Ein 14-jähriger Schüler wurde wegen im Klassenchat getätigten Äußerungen gegen seine Schulleiterin fünfzehn Tage vom Unterricht ausgeschlossen.
Zu Recht, entschied nun das VG Stuttgart.
Sachverhalt
Der Schüler hatte in der What´s App-Gruppe seiner Klasse über seine Schulleiterin unter anderem geäußert „Fr V muss man schlagen <zuschlagende Faust>“, „Ich schwör Fr V soll weg die foatze“. Weiterhin äußerte er gegenüber einem Mitschüler „Die kleine Hure soll sich abstechen“.
Er erhielt daraufhin mit Bescheid einen sofortigen fünfzehntägigen Unterrichtsausschluss, gegen welchen er Widerspruch beim Regierungspräsidium Stuttgart einlegte und beantragte den Vollzug auszusetzen.
Eilantrag abgelehnt
Das Verwaltungsgericht lehnte den Antrag ab. Die Äußerungen seien ein schweres und wiederholtes Fehlverhalten des Schülers, durch welches er Persönlichkeitsrechte der Schulleiterin verletzt hat und den Schulfrieden erheblich störte. Die zahlreichen vorhergehenden Verhaltensverstöße des Schülers trugen dazu bei, dass die Schule sein immer wiederkehrendes Fehlverhalten nicht hinnehmen musste und konsequent durchgreifen durfte.
Unterrichts- und Schulausschluss seien hier rechtmäßig und verhältnismäßig gewesen, so das Gericht.
Autor: Anton Peter
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