Wer auf der Internetplattform XING eine Profilseite für geschäftliche Zwecke unterhält, läuft Gefahr abgemahnt zu werden

Im zugrundeliegenden Fall hatte ein Rechtsanwalt einen Kollegen abgemahnt, weil auf dessen XING-Profilseite nicht die nach § 5 TMG erforderlichen Angaben enthalten waren. Auf der XING-Impressumseite war ein Link zur der Homepage der Kanzlei und dort wiederum ein Link zur Impressum-Unterseite, mit den erforderlichen Pflichtangaben, eingefügt. Der abgemahnte Rechtsanwalt erhob Klage gegen den Abmahnenden, da er der Ansicht war, die Abmahnung sei zu Unrecht erfolgt. Das Landgericht Stuttgart hat sich der Ansicht des Klägers nicht angeschlossen und die Klage abgewiesen (LG Stuttgart, Urteil vom 27.07.2014 – 11 O 51/14).

Impressumspflicht bei gewerblicher Nutzung

Nach Ansicht des Gerichts habe der Kläger seine Impressumpflicht nicht erfüllt. Bereits in den Fällen „car TV“, „Facebook“, „mobile.de“ und „eBay“ hat die Rechtsprechung neben dem Plattformbetreiber auch den jeweiligen Anbieter, der in diese Portale eine eigene Internet-Veröffentlichung einstellt, als impressumspflichtigen Dienstanbieter angesehen. Nichts andere gelten auch für den vorliegenden Fall. Da der Kläger selbst darüber bestimmen könne, ob und welche konkreten Inhalte im Rahmen seines persönlichen Profils auf der Plattform XING veröffentlicht werden, weise sein Angebot die erforderliche kommunikationstechnische Eigenständigkeit auf. Aus der Sicht eines objektiven Dritten stelle seine Internetveröffentlichung auf der Plattform XING einen eigenständigen Unternehmensauftritt des Klägers dar, mit dem dieser für seine berufliche Tätigkeit werbe.

Der Kläger sei daher als Dienstanbieter im Sinne des § 5 TMG dazu verpflichtet, die nach der Vorschrift erforderlichen Pflichtangaben leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten. Dieser Verpflichtung habe der Impressum-Auftritt bei XING nicht genügt. Es sei nicht ausreichend, dass die Pflichtangaben im Impressum auf der Internetseite der Kanzlei des Klägers, auf die im Rahmen des XING-Impressums verlinkt werde, enthalten seien. Der Impressum-Link auf der Internetseite XING erfülle nicht die Voraussetzungen an eine „leichte Erkennbarkeit“ im Sinne der Vorschrift. Der Link befinde sich am unteren rechten Rand des Profils und könne erst durch ein Hinunter-Scrollen erreicht werden. Außerdem sei die für den Link verwendete Schriftgröße deutlich kleiner als bei den übrigen Text-Passagen des Profils. Da sich der Impressum-Link bei XING überdies außerhalb des eigentlichen Textblocks befände, könne dieser auch von einem Leser mit durchschnittlicher Aufmerksamkeit leicht übersehen werden.

Fazit: Haftung für Wettbewerbsverletzung

Der XING-Nutzer hat auf die Ausgestaltung der Profilseite nur wenig Einfluss. Zwar kann er entscheiden, was er von sich preisgibt; auf die Platzierung und konkreten Ausgestaltung – insbesondere des Impressum-Links – hat er dagegen keinerlei Einfluss, muss aber für die dadurch begangene Wettbewerbsverletzung (so das LG Stuttgart) haften. Ob diese Rechtsprechung Bestand haben wird, ist fraglich. Das Gesetz verlangt seinem Wortlaut nach die leichte Erkennbarkeit der Pflichtangaben. Kann diese nur aufgrund des Hinunter-Scollenmüssen und eines kleineren Schriftbildes bereits verneint werden? Wenn auch im Einzelfall durchaus vorstellbar, erscheint es doch zweifelhaft, ob – insbesondere der BGH – sich der Ansicht des LG Stuttgart anschließen wird. Solange es aber diesbezüglich keine höchstrichterliche Rechtsprechung gibt, sind die XING-Nutzer abmahngefährdet. Um dem zu entgehen, verbleibt den Nutzern nur die Möglichkeit die Impressumangaben bereits ins Profil einzubauen bzw. einen Link auf eine Impressumseite derart aufzunehmen, dass er leicht erkennbar im Sinne der Entscheidung des LG Stuttgart ist, also z.B. direkt unter dem Namen oder auch den beruflichen Angaben.

1 Step 1
Haben Sie Fragen?
Wir respektieren deine Privatsphäre
keyboard_arrow_leftPrevious
Nextkeyboard_arrow_right
FormCraft - WordPress form builder

Kein Kommentar

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert