LG Heidelberg, Urt. v. 12.12.2014, Az.: 3 S 27/14
Der eBay-Anbieter kann die Auktion vorzeitig abbrechen, wenn er feststellt, dass er sich beim Einstellen geirrt hat.
Dies geht aus der Entscheidung des Landgerichts Heidelberg vom 12.12.2014 hervor (Az.: 3 S 27/14).
Im zu entscheidenden Fall bot der Beklagte einen PKW an, bei dem er nach Auktionsbeginn Mängel feststellte und die Auktion vorzeitig beendete. Nachdem er sich weigerte den PKW dem derzeit Höchstbietenden zum gebotenen Preis zu verkaufen, klagte dieser auf Schadensersatz in Höhe der Differenz von seinem Gebot und weitaus höher liegendem Wert.
LG: Festgestellter Mangel nach Auktionsbeginn stellt Irrtum dar
Das Landgericht Heidelberg wies die Klage ab. Die Auktionsplattform eBay weise in seinen Vertragsbedingungen darauf hin, dass ein Angebot vorzeitig zurückgenommen werden kann, wenn der Anbieter sich beim Einstellen geirrt hat oder der Artikel während der Auktionszeit beschädigt wird oder verloren geht. Das Gericht sah in den aufgetretenen Mängeln, welche die Gebrauchsfähigkeit des PKW nicht unerheblich beeinträchtigten, einen zum Abbruch berechtigenden Irrtum.
Autor: Anton Peter
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