„VODAFONE PASS“ ZUR PRÜFUNG EUGH VORGELEGT


 

Der Mobilfunkanbieter Vodafone hatte den sogenannten „Vodafone Pass“ angeboten. Im Rahmen dieses Tarifs wird das durch Partnerunternehmen verbrauchte Mobilfunkvolumen nicht auf das zur Verfügung stehende Gesamtvolumen des Vertrages angerechnet (Zero-Rating). Diese Option hatte Vodafone jedoch nur für das deutsche Inland angeboten, nicht für das europäische Ausland. Der Mobilfunkanbieter hatte sich vorbehalten, diese Option auch für eine Nutzung im EU-Ausland anzubieten, dann jedoch auf 5 GB Datenvolumen beschränkt.

 

Diese Tarifgestaltung hielt die Bundesnetzagentur für unzulässig, da sie gegen die sogenannte Roaming-Verordnung (Verordnung (EU) Nr. 531/2012) der EU verstoße.

Die Netzagentur verlangte, dass der Tarif im Ausland entweder genauso ausgestaltet sei wie im Inland oder dass die (grundsätzlich mögliche) Beschränkung des Datenvolumens nicht bereits bei 5 GB greife. Dagegen hatte Vodafone geklagt. Nun hat das VG Köln beschlossen (Beschluss vom 18.11.2019, Az.: 9 K 8221/18) den Sachverhalt dem EuGH vorzulegen, um zu ermitteln, ob der Tarif gegen die Roaming-Verordnung verstößt.

Autorin: Marie Hallung

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