Der Mobilfunkanbieter Vodafone hatte den sogenannten „Vodafone Pass“ angeboten. Im Rahmen dieses Tarifs wird das durch Partnerunternehmen verbrauchte Mobilfunkvolumen nicht auf das zur Verfügung stehende Gesamtvolumen des Vertrages angerechnet (Zero-Rating). Diese Option hatte Vodafone jedoch nur für das deutsche Inland angeboten, nicht für das europäische Ausland. Der Mobilfunkanbieter hatte sich vorbehalten, diese Option auch für eine Nutzung im EU-Ausland anzubieten, dann jedoch auf 5 GB Datenvolumen beschränkt.
Diese Tarifgestaltung hielt die Bundesnetzagentur für unzulässig, da sie gegen die sogenannte Roaming-Verordnung (Verordnung (EU) Nr. 531/2012) der EU verstoße.
Die Netzagentur verlangte, dass der Tarif im Ausland entweder genauso ausgestaltet sei wie im Inland oder dass die (grundsätzlich mögliche) Beschränkung des Datenvolumens nicht bereits bei 5 GB greife. Dagegen hatte Vodafone geklagt. Nun hat das VG Köln beschlossen (Beschluss vom 18.11.2019, Az.: 9 K 8221/18) den Sachverhalt dem EuGH vorzulegen, um zu ermitteln, ob der Tarif gegen die Roaming-Verordnung verstößt.
Autorin: Marie Hallung