Die Versandkostenanzeige bei Google Shopping ist wettbewerbswidrig, da sie gegen die Preisangabenverordnung PAngVO verstößt.
Das Oberlandesgericht Hamburg hat in seiner Entscheidung (Az.: 5 U 68/14) die Wettbewerbswidrigkeit der Versandkostenanzeige bei Google Shopping bestätigt.
So wurden im zugrunde liegenden Fall die Versandkosten mittels Mouse Over Effekt eingeblendet. Befand sich der Mauszeiger nicht über dem Artikelbild, sah der User lediglich die Verkaufspreise der Anbieter.
OLG: Versandkostenanzeige mittels Mouse Over nicht ausreichend
Diesbezüglich führte das Gericht aus, dass es nicht ausreichend sei die Versandkosten mittels Mouse Over Effekt anzuzeigen und damit gegen die Preisangabenverordnung verstoßen werde. Bei einem solchen Vorgehen hänge es vom Zufall ab, ob der Verbraucher die Versandkosten erkennt und genüge nicht den Voraussetzungen der Preisangabenverordnung, die eine zwingende Angabe fordert.
Autor: Anton Peter
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