Das Oberlandesgericht Köln hat mit Beschluss vom 04.06.2012 (Az.: 6 W 81/12) unserer Ansicht nach wieder einmal in absurder Weise entschieden, dass Eltern Überwachungspflichten hinsichtlich P2P-Urheberrechtsverletzungen ihrer volljährigen (!) Kinder treffen.
Bei fehlender Überwachung stehen die Eltern somit in der Haftung.
Begründet wurde die Entscheidung damit, dass, wer anderen seinen Internet-Anschluss zur Nutzung überlässt, durch hinreichende Schritte dafür sorgen müsse, dass P2P-Urheberrechtsverletzungen unterbleiben.
Nur welche Schritte das sein sollen, sagen die Richter natürlich nicht dazu….
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