EuG, Urt. v. 05.05.2015, Az.: T-423/12, T-183/13 und T-184/13
Das Gericht der Europäischen Union entschied, dass zwischen den Wort- und Bildzeichen SKY und SKYPE Verwechslungsgefahr besteht und SKYPE daher keine Gemeinschaftsmarke eintragen kann.
Begründet wurde dies wie folgt.
EuG: „y“ in SKY gleich „y“ in SKYPE
Zum einen wurde bezüglich der Aussprache ausgeführt, dass das „y“ in SKY genauso gesprochen und betont werde, wie das „y“ in SKYPE.
EuG: SKY heißt Himmel und ist in „SKY“PE enthalten
Des Weiteren bestehe Verwechselungsgefahr, weil das Wort SKY in „SKY“PE enthalten. Dem kommt auch nicht zugute, dass in dem Logo von SKYPE eine Wolke ist und an den Himmel (auf engl. SKY) erinnert.
Insgesamt könne auch nicht der Umstand weiterhelfen, dass sowohl SKYPE als auch SKY öffentliche Bekanntheit genießen, da dies eine Verwechselungsgefahr nicht ausschließt – so das Gericht.
Autor: Anton Peter
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