Online-Spielgeld zurück geben


Virtuelles Spielgeld unterliegt Widerrufsrecht

LG Karlsruhe, Urt. v. 25.05.2016, Az.: 18 O 7/16

Virtuelles Spielgeld unterliegt dem fernabsatzrechtlichen Widerrufsrecht. Dieses kann vom Anbieter digitaler Inhalte ausgeschlossen werden, wobei hierfür gesondert die Zustimmung des Verbrauchers eingeholt werden muss.

Vertragsbedingungen für NosTaler

Hintergrund war das kostenlose Online-Rollenspiel „NosTale“. Dort konnten die Spieler mittels gekaufter NosTalern bestimmte Handlungen im Spiel vornehmen, Dinge kaufen etc.. Gekauft wurden die NosTaler im Online-Shop der Beklagten. Dort hieß es „Mit Klick auf „Jetzt kaufen“ stimme ich der sofortigen Vertragsausführung durch G… zu und weiß, dass dadurch mein Widerrufsrecht erlischt.“ Weiterhin hieß es: „Zum 13.Juni.2014 gab es eine Gesetzesänderung, Diese hat zur Folge, dass Kunden für digitale Dienste oder Inhalte ihr Geld zurückverlangen können, obwohl diese von ihnen bereits genutzt oder verbraucht wurden. Dadurch hat der Missbrauch von Kauf digitaler Güter erheblich zugenommen. Um den wirtschaftlichen Schaden von uns und unseren Kunden abzuwenden, müssen wir dich leider darum bitten, beim Einkauf in unserem Shop auf dein Widerrufsrecht zu verzichten. Ohne diese Maßnahmen wären wir in absehbarer Zeit gezwungen, unsere Preise zu erhöhen. Dies liegt jedoch weder in unserem noch in deinem Interesse. Wir bitten um dein Verständnis.“

NoTaler-Bedingungen verstoßen gegen Wettbewerbsrecht

Nachdem die Betreiber des Online-Shops von NosTale von einem ihrer Mitbewerber zur Abgabe einer Unterlassungserklärung aufgefordert wurden und sich weigerten, musste nun das Landgericht Karlsruhe darüber urteilen. Das Gericht stufte das Verhalten der Beklagten als unzulässig ein und stellte fest, dass die Formulierung der Beklagten bzgl. des Widerrufsrechts den Verbraucher gem. § 5 Abs. 1 Nr. 7 UWG i.V.m. § 356 Abs. 5 BGB in die Irre führt.

Grund dafür ist dass § 356 Abs. 5 BGB das Widerrufsrecht des Verbrauchers nur erlöschen lässt, wenn der Verbraucher ausdrücklich zustimmt, dass mit der Ausführung des Vertrages vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen werden kann und er weiß, dass sein Widerrufsrecht mit Zustimmung erlischt. Damit das Widerrufsrecht erlöschen kann, muss es jedoch zunächst entstanden sein. Hier soll mit dem Kauf der NosTaler jedoch gleichzeitig das Widerrufsrecht des Verbrauchers erlöschen, was nicht möglich ist.

Eine passable Möglichkeit wäre gewesen, den Verbraucher eine zeitlich spätere und gesonderte Erklärung über den Verzicht auf sein Widerrufsrecht abgeben zu lassen.

Autor: Anton Peter

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