OLG München, Urt. v. 16.07.2015, Az.: 6 U 4681/14
Die automatische Voreinstellung einer Zusatzleistung (Versicherungsschutz) bei der Onlinebuchung einer Flugreise ist wettbewerbswidrig.
Dies geht aus der Entscheidung des Oberlandesgerichts München vom 16.07.2015 (Az.: 6 U 4681/14) hervor.
Sachverhalt
Im zugrunde liegenden Fall war bei der Buchung einer Flugreise auf flug.de automatisch voreingestellt, dass auch ein freiwilliger Versicherungsschutz für 15€ mitgebucht werden soll. Wollte man dies nicht, dann musste man den automatisch gesetzten Haken entfernen.
Vorauswahl ist wettbewerbswidrig
Das Oberlandesgericht entschied diesbezüglich, dass hierdurch dem Kunden im Vorfeld die Möglichkeit genommen werden soll, seine Buchung ohne Versicherungsschutz zu buchen. Dem Kunden wird durch die Vorauswahl von flug.de die Auswahl zwischen zwei gleichwertigen Alternativen im Vorfeld genommen und gegen die Prinzipien der Klarheit, Transparenz und Eindeutigkeit für Buchungsvorgänge verstoßen.
Autor: Anton Peter
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