„Keiner ist schneller“ keine unzulässige Alleinstellungsbehauptung


Werbeslogan ist lediglich Spitzengruppenbehauptung

OLG Düsseldorf., Urteil v. 10.11.2016, Az.: I-20 U 55/16

Der Werbeslogan „Keiner ist schneller“ ist nicht unzulässig, da er keine rechtswidrige Alleinstellungsbehauptung darstellt.

Dies geht aus der Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 10.11.2016 (Az.: I-20 U 55/16) hervor.

Egal ob Rücken-, Kopf-, Glieder- oder sonstige Schmerzen. Sie sind die täglichen Begleiter und gerade nach Operationen oder anderen Eingriffen oft schwer zu ertragen. Glücklicherweise gibt die Pharmaindustrie mittlerweile so einiges an Gegenmittelchen her. Da ist es nicht verwunderlich, dass der Konkurrenzkampf steigt und ordentlich die Werbetrommel für das ein oder andere Präparat gerührt wird…

Sachverhalt

Im zugrundeliegenden Fall warb die Beklagte für ihr Schmerzmittel mit dem Werbeslogan „Keiner ist schneller“. Die Klägerin sah hierin eine rechtswidrige und unzulässige Alleinstellungsbehauptung und klagte deshalb auf Unterlassung.

Keine Alleinstellungsbehauptung

Unstreitig ist, dass im Falle eines Vorliegens einer Alleinstellungsbehauptung, diese auch rechtswidrig wäre, wenn diese nicht zuträfe. Jedoch liege laut den Richtern des OLG Düsseldorf hier schon gar keine Alleinstellungsbehauptung vor.

Maßgeblich für die Bewertung einer Werbeaussage für ein Produkt sei die Auffassung des angesprochenen Verkehrs. Doch wer genau wird mit der Werbung angesprochen? Laut dem Gericht sei es falsch hierbei auf das Verständnis eines nur flüchtigen Betrachters abzustellen. Vielmehr müsse als Maßstab ein durchschnittlich informierter, verständiger und situationsadäquat aufmerksamer Verbraucher herangezogen werden.

Der Durchschnittsverbraucher, den auch die Richter des OLG selbst darstellen, nehme den Text „Keiner ist schneller“ neben dem Video eher flüchtig wahr. Er schenke dem Werbeslogan keine große Aufmerksamkeit. Haften bliebe daher eher der eindeutige Wortsinn des Textes, nämlich dass das Produkt zu den am schnellsten wirkenden Präparaten gehöre. Daher sei die Aussage „Keiner ist schneller“ vielmehr eine Behauptung, zur Spitzengruppe zu gehören, und keine Alleinstellungsbehauptung.

Autorin: Daniela Glaab

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