JAN BÖHMERMANN VERLIERT PROZESS GEGEN DIE BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND


Jan Böhmermann kann keine Unterlassung im Zusammenhang mit Äußerungen der Bundeskanzlerin in einem Telefongespräch mit dem früheren türkischen Ministerpräsidenten zum sog. „Schmähgedicht“ verlangen –

 

dies entschied das VG Berlin im Urteil v. 16.04.2019, Az. 6 K 13.19.

Sachverhalt

Der Satiriker verklagte im Mai 2018 die Bundesrepublik Deutschland auf Unterlassung, hilfsweise begehrte er die gerichtliche Feststellung, dass die öffentliche Erklärung vom April 2016 rechtswidrig ist. Die Bundeskanzlerin hatte damals das „Schmähgedicht“ des Satirikers als „bewusst verletzend“ genannt. Der Regierungssprecher hatte zudem öffentlich über die Bewertung der Kanzlerin berichtet.

Keine Widerholungsgefahr der beanstandeten Erklärung sowie keine Verletzung des Sachlichkeitsgebots.

Das Verwaltungsgericht wies die Klage ab. Begründet wird dies damit, dass eine Wiederholung der Erklärung nicht zu erwarten sei, da sich die Bundeskanzlerin schon im April 2016 von ihrer Äußerung distanziert hatte. Darüber hinaus habe die Beklagte im Gerichtsverfahren eine Wiederholung ausgeschlossen. Auch der Hilfsantrag ist nach Ansicht des VG Berlin unbegründet. Die Bundeskanzlerin selbst könne sich auf ihre Kompetenz zur Staatsleitung stützen. Die getätigte Äußerung stelle keine strafrechtliche Vorverurteilung dar, sondern lediglich ein Werturteil, welches nicht das Sachlichkeitsgebot verletze. Die öffentliche Erklärung des Regierungssprechers sei durch das Informationsinteresse der Bevölkerung an den deutsch-türkischen Beziehungen und das Ziel transparenten Regierungshandelns gerechtfertigt. Die Erklärung wahre damit den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Ob das Gedicht erlaubte Satire sei, werde nicht beurteilt, da die Erklärung des Regierungssprechers ausdrücklich den hohen Wert betont hatte, den die Bundesregierung der Presse- und Meinungsfreiheit beimesse.

Jan Böhmermann kann gegen die Entscheidung Antrag auf Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg stellen.

Autorin: Isabelle Haaf

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