LG Berlin, Beschluss v. 03.02.2015, Az.: 67 T 29/15
Wird die Mietwohnung ohne Genehmigung und trotz Abmahnung des Vermieters über „airbnb“ weitervermietet, stellt dies einen schwerwiegenden Vertragsverstoß dar und das Mietverhältnis kann seitens des Vermieters fristlos gekündigt werden.
Dies geht aus dem Beschluss des Landgerichts Berlin (Az. 67 T 29/15) hervor.
Weitervermietung – ein schwerwiegender Vertragsverstoß
Das Gericht vertrat diesbezüglich die Auffassung, dass der Vermieter dem Mieter fristlos kündigen könne, wenn dieser trotz Abmahnung seine Wohnung über das Portal airbnb weitervermiete. Dabei ist die unerlaubte entgeltliche Gebrauchsüberlassung an Dritte ein derart schwerwiegender Vertragsbruch, dass ein Festhalten am Vertrag bis zur regulären Kündigungsfrist für den Vermieter unzumutbar sei – so das Gericht.
Autor: Anton Peter
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