Die „print@home“-Gebühren von Eventim wurden vom BGH als unzulässig erklärt
Dies geht aus dem Urteil vom 23. August 2018 – III ZR 192/17 hervor.
Sachverhalt
Ticketkäufer haben bei Internet-Bestellungen von Eintrittskarten für Konzerte, Sportevents oder andere Veranstaltungen häufig eine „print@home“-Option zur Auswahl. Hierbei wird ihnen die Option eingeräumt, die gekauften Tickets am heimischen Rechner auszudrucken. Dies erspart Wartezeiten und auch Portokosten. Eventim verlangt hierfür bisher pauschal eine „Servicegebühr“ in Höhe von bis zu 2,50€. Darüber haben sich in der Vergangenheit viele Ticketkäufer geärgert, denn es fallen bei dieser Option weder Material – noch Portokosten an. Die Verbraucherzentrale aus Nordrhein-Westfalen klagte – mit Erfolg.
Die Klage der Verbraucherzentrale war in allen Instanzen erfolgreich
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hatte gegen die Erhebung dieses Entgelts bereits erfolgreich vor dem Landgericht Bremen geklagt. Das Hanseatische Oberlandesgericht in Bremen bestätigte letztes Jahr die Entscheidung des Landgerichts und wies die Berufung von Eventim zurück. Der Bundesgerichtshof hat nun in letzter Instanz ebenfalls zu Gunsten der Verbraucherzentrale entschieden und die Revision von Eventim zurückgewiesen.
Die Verbraucherzentrale fordert nun die Rückzahlung aller bisher zu Unrecht erhobenen Gebühren durch Eventim
Die Verbraucherzentrale ist nun der Ansicht, dass alle bisher zu Unrecht erhobenen „print@home“-Gebühren durch Eventim dem Kunden zurückzuzahlen sind. Damit können Nutzer der Ticket-Plattform jetzt ihre Gebühren zurückfordern. Da entsprechende Rückzahlungsansprüche aber nach drei Jahren zum Jahresende verjähren, geht das nun noch rückwirkend bis zum Jahr 2015.
Eventim will die Gebühr dennoch nicht abschaffen
Eine Stellungnahme nach Bekanntgabe des Urteils durch Eventim ist erfolgt. Eventim teilt mit, dass die Richter eine Anpassung der „print@home“-Gebühr für zulässig halten. Daher muss man leider davon ausgehen, dass Eventim weiterhin eine Gebühr für selbst ausgedruckte Tickets erheben wird, die eben nur geringer ausfallen wird als bisher.
Autorin: Anna Lena Müller