OLG Stuttgart, Urt. v. 24.10.2014, Az.: 2 U 28/13
Die Energieeffizienzangaben zu einem Produkt können in einem Online-Shop im Rahmen des Bestellvorgangs angegeben werden, wenn der Kunde das auf der Startseite beworbene Produkt nicht direkt in den Warenkorb legen kann.
Dies geht aus der Entscheidung des Oberlandesgerichts vom 24.10.2014 (Az.: 2 U 28/13) hervor.
Angabepflicht gem. § 6a EnVKV
In § 6a EnVKV heißt es: „Lieferanten und Händler haben sicherzustellen, dass bei der Werbung für ein bestimmtes Produktmodell […] auf die Energieeffizienzklasse des Produkts hingewiesen wird, sofern in der Werbung Informationen über den Energieverbrauch oder den Preis angegeben werden.“
OLG: Angabe im Zuge des Bestellvorgangs ausreichend
Im zugrunde liegenden Fall konnte der Kunde auf der Website des beklagten Online-Shops den beanstandeten Artikel erst in seinen Warenkorb legen, nachdem er die Seite mit den Produktdetails aufgerufen hat und dort auch die Energieeffizienzangabe zu finden war.
Dies genüge den rechtlichen Voraussetzungen nach Ansicht des Gerichts.
Autor: Anton Peter
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