AdBlock Werbeblocker darf auf welt.de nicht blocken


LG Frankfurt a. M., Beschl. v. 26.11.2015, Az.: 3-06 O 105/15

Die Betreiber der Werbelocker-Software AdBlock dürfen Werbeinhalte der Website www.welt.de nicht blockieren.

AdBlock – Eine Software verhindert Werbeinhalte

Bei AdBlock handelt es sich um eine Werbeblocker-Software, die beim Aufrufen einer Website verhindert, dass Werbeinhalte eingeblendet werden. Dies geschieht unter anderem mittels Filterlisten, von denen sich Unternehmen mehr oder weniger freikaufen können, indem sie sich gegen eine Umsatzbeteiligung von 30%, betreffend den Umsatz der Nutzer aus den entsprechend geblockten Inhalten, in eine Whitelist eintragen lassen.

So blockierte AdBlock sämtliche Werbeinhalte von www.welt.de und beschert dem Unternehmen jährlich Verluste in Millionenhöhe, da mehr als 28% der Webseitenbesucher den AdBlocker aktiviert haben.

Welt.de steht Unterlassungsanspruch gegen AdBlock zu

Das Gericht entschied zu Gunsten von welt.de und sprach der Antragstellerin einen Verfügungsanspruch nach §§ 3, 4 Nr. 10 UWG zu.

Finanziert durch online Werbung und affiliate Marketing stellt welt.de sein Angebot grundsätzlich kostenlos zur Verfügung. Wird dieses nun blockiert, greift AdBlock hier wettbewerbswidrig in die Anzeige von welt.de ein, da der Nutzer sich trotz der Nutzung von welt.de nicht an der notwenigen Werbefinanzierung beteiligt und AdBlock damit gezielt im Sinne von § 4 Nr. 10 UWG den Wettbewerb behindert – so das Landgerichtgericht Farankfurt a.M..

Autor: Anton Peter

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