Adblock Plus: Werbeblocker zulässig

LG Hamburg, Urteil v. 21.04.2015, Az.: 416 HK O 159/14

Adblock Plus behindert durch ihren Werbeblocker nicht den Wettbewerb und dürfen diesen weiterhin betreiben.

Dies geht aus der Entscheidung des Landgerichts Hamburg vom 21.04.2015 (Az.: 416 HK O 159/14) hervor.

Werbeblocker zulässig – der Nutzer entscheidet was er sehen will

Auch wenn Onlinemedien sich hauptsächlich durch Werbung finanzieren und durch Werbeblocker enorme Einbußen zu verzeichnen sind, kann dem Nutzer nicht aufgedrängt werden, welche Werbung er sehen „muss“.

Daran ändert auch die von gegnerischer Seite aus stark kritisierte Whitelist von Adblock Plus nichts. Auf diese können Websites nur kommen, wenn ihre Werbung als „nicht nervig“ eingestuft wurde bzw. sich dafür eintragen lassen wollen und für die Überprüfung ein Entgelt entrichten. Diesbezüglich darf jedoch nicht vergessen werden, dass die Mehrheit der Websites kostenlos auf die Liste gelangten.

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

Autor: Anton Peter

 

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