Vorerst weiterhin Live-Streams der Bildzeitung zulässig


Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden, dass die BILD-Zeitung vorerst weiter sog. Live-Streams verbreiten darf

Das Verwaltungsgericht Berlin gab dem Eilantrag der Bild-Zeitung gegen einen Bescheid der Medienanstalt Berlin-Brandenburg statt, Beschluss vom 18.10.2018, Az.: 27 L 364.18.

 

Sachverhalt

Seit April 2008 veranstaltet und verbreitet die Bild-Zeitung die Internet-Video-Formate „Die richtigen Fragen“, „BILD live“ und „BILD-Sport – Talk mit Thorsten Kinhöfer“. Diese Formate können live gestreamt werden. Nach Auffassung der Medienanstalt veranstaltet Bild damit Rundfunk ohne Zulassung. Sie untersagte der Bild die Veranstaltung und Verbreitung der Streams, sofern kein Antrag auf Zulassung gestellt werde.

 

Verwaltungsgericht Berlin gibt Eilantrag statt

Laut Verwaltungsgericht Berlin ist der Bescheid nicht rechtmäßig, deshalb müsse bei der nötigen Interessenabwägung das öffentliche Interesse an einer Durchsetzung der Entscheidung vorerst zurückstehen. Des Weiteren sei fraglich,  ob das Vorgehen der Bild als Rundfunk im Sinne der von der Medienanstalt zugrunde gelegten Definition anzusehen ist. Der Rundfunkstaatsvertrag fordert eine Verbreitung „entlang eines Sendeplans“, was das genau heißen soll, ist aber umstritten und in der Rechtsprechung nicht endgültig geklärt. Des Weiteren ist nicht geklärt, ob hierfür eine bestimmte Programmlänge und eine Mindestanzahl an Sendungen erforderlich sein müssten und ob die Sendungen auch unmittelbar aufeinander folgen müssten.

Diese und weitere rundfunkrechtliche Fragen erfordern laut Verwaltungsgericht eine eingehende rechtliche Würdigung, die dem Hauptsacheverfahren vorbehalten sei.

 

Gegen den Beschluss kann Beschwerde zum OVG Berlin-Brandenburg eingelegt werden.

 

 

Autorin: Anna Lena Müller

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