Gegen ein Krankenhaus in Rheinland-Pfalz ist ein Bußgeld in Höhe von 105.000 Euro wegen eines Datenschutzverstoßes verhängt worden. Dies teilte der Landesdatenschutzbeauftragte von Rheinland-Pfalz in einer Presseerklärung vom 3. Dezember 2019 mit.
Bei der Aufnahme eines Patienten war es zu einer Verwechslung gekommen. Infolgedessen waren organisatorische Defizite im Patientenmanagement aufgedeckt worden, welche zu Verstößen gegen die DSGVO führten. Der Landesdatenschutzbeauftragte betonte, wie bemüht das Krankenhaus ist diese Defizite zu beheben und nachhaltig für besseren Datenschutz zu sorgen. Er führte aus wie wichtig Datenschutz ist, gerade im Bereich sensibler Gesundheitsdaten.
Autorin: Marie Hallung