Keine Störerhaftung für passwortgesichertes WLAN
Pressemitteilung BGH Nr. 212/2016, Urt. v. 24.11.2016, Az.: I ZR 220/15
Das voreingestellte WLAN-Passwort löst keine Störerhaftung des Anschluss-Inhabers aus, sofern es sich nicht um ein für eine Vielzahl von Geräten vordefiniertes Passwort handelt.
Dies geht aus der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 24.11.2016 (Az.: I ZR 220/15) hervor.
Sachverhalt
Im zugrunde liegenden Fall wurde die Beklagte wegen einer über Ihren Anschluss begangenen Urheberrechtsverletzung von der Rechteinhaberin in Anspruch genommen. So soll die Beklagte den Film „Expendables 2“ über ihren Internetanschluss öffentlich zugänglich gemacht haben, wobei in Wirklichkeit sich ein Unbekannter Dritter Zugang zu Ihrem WLAN-Router verschafft hat und über Ihren Anschluss den Film online stellte. Dennoch sah der Kläger in der Beklagten den verantwortlichen Störer, weil diese kein individuelles WLAN Passwort festgelegt hatte.
WLAN-Passwort ist keine Pflicht
Dies sah der Bundesgerichtshof anders. Er bestätige nun in seiner Entscheidung, dass es hier für eine Störerhaftung nicht ausreiche das Standard Passwort zu verwenden. Vielmehr müsse man ihm nachweisen, dass hier der Hersteller dasselbe Passwort für eine Vielzahl von Routern verwendete. Dies würde bedeuten, dass der Anschlussinhaber seine Prüfungspflichten vernachlässigte.
Autor: Anton Peter
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