KG Berlin, Urt. v. 11.03.2016, Az.: 5 U 83/15
„50% günstiger als Hotels“ ist irreführend und darf in Zukunft nicht mehr von der Buchungsplattform wimdu.de benutzt werden.
Dies geht aus der Entscheidung des Kammergerichts Berlin vom 11.03.2016 (Az.: 5 U 83/15) hervor.
Sachverhalt
Im zugrunde liegenden Fall hatten die Betreiber der Buchungsplattform wimdu.de eine Abmahnung der Wettbewerbszentrale erhalten. Diese beanstandete den Werbe-Slogan „50% günstiger als Hotels“, weil diese Ersparnisse nicht durchgängig erreicht werden könnten und damit für den Verbraucher irreführend seine.
Wettbewerbsverstoß seitens wimdu.de bestätigt
Das Kammergericht Berlin bestätigte die Ansicht der Wettbewerbszentrale und führte diesbezüglich aus, dass die Beklagte hier nicht ein dauerhaftes Ersparnis von 50% gegenüber Hotels gewährleisten kann. Deswegen dürfe sie auch nicht uneingeschränkt damit werben, ohne darauf hinzuweisen, dass es sich bei diesem Wert um ein maximales Kostenersparnis in wenigen Fällen handelt.
Tipp! Sollten Sie mit Angaben, wie im zugrunde liegenden Fall Werbung machen wollen, dann achten Sie stets darauf, dass sie nicht verallgemeinernd mit Best Case Szenarien werben, ohne weiterführende Hinweise anzufügen.
Autor: Anton Peter
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