Veröffentlichung von Facebook-Profilbildern rechtswidrig

Bild darf User nicht anprangern

OLG München, Urt. v. 17.03.2016, Az.: 29 U 368/15

Die Bild-Zeitung verletzt durch die Veröffentlichung der Profilbilder von Facebook-Usern deren Persönlichkeitsrechte.

Dies geht aus der Entscheidung des Oberlandesgerichts München vom 17.03.2016 (Az.: 29 U 368/15) hervor.

Sachverhalt

Im zugrunde liegenden Fall hat die Bild-Zeitung auf ihrer Website Profilbilder und Namen von Facebook-Usern veröffentlicht, die flüchtlingsfeindliche Beiträge online stellten.

Einer dieser User bekam nun vor dem Oberlandesgericht München Recht, nachdem er gegen die Veröffentlichung seines Profilbildes gerichtlich vorgegangen ist.

Wir hatten hierzu bereits vor Kurzem in unserem Blog eine Stellungnahme abgegeben. 

Veröffentlichung von Facebook-Profilbildern rechtswidrig

So entschied das Oberlandesgericht, dass Facebook-User durch das Hochladen von Fotos nicht automatisch in eine Weiterverarbeitung durch Dritte außerhalb von Facebook im Rahmen eines anderen Kontexts einwilligen. Grundsätzlich gilt, dass ein Bildnis einer Person nach § 22 S. 1 KUG nur mit dessen Einwilligung verbreitet werden darf und eine Einwilligung dafür notwendig ist. Diese kann zwar auch stillschweigend erfolgen, wobei dafür der Betroffene ein Verhalten an den Tag legen muss, welches für den objektiven Betrachter als Einwilligung verstanden werden kann. Voraussetzung dafür ist, dass dem Betroffenen Zweck, Art und Umfang der Veröffentlichung bekannt ist.

Autor: Anton Peter

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