Nach Abschaffung der Störerhaftung findet man immer öfter öffentliches WLAN
Nachdem im vergangenen Frühjahr die Störerhaftung größtenteils abgeschafft worden war, wird es in Deutschland immer einfacher offenes WiFi anzbieten. Das neue Gesetz sollte für Rechtssicherheit der WLAN-Anbieter, also auch für Privatpersonen sorgen. Auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) schloss sich dieser Rechtsprechung an, indem er urteilte, dass auch Gewerbetreibende, wie beispielsweise Gastronomen, die in ihrem Restaurant eine offene Internetverbindung anbieten, nicht so leicht für Urheberrechtsverletzungen haften. Aufgrund dessen wird es künftig deutlich mehr offene WLAN-Netze in Deutschland geben. Was auf den ersten Blick als praktisch und vorteilhaft wird, kann für die Nutzer jedoch schnell einige Gefahren bergen, denn: Die meisten dieser öffentlichen Netze sind unverschlüsselte Hotspots, die oft zeitgleich von mehreren Usern benutzt werden.
Sicherheitsregeln zum Schutze der Nutzer:
Um die hierbei entstehenden Risiken zu vermeiden, sollte man als User einige Sicherheitsregeln beachten. Zunächst sollten Nutzer deaktivieren, dass sich ihre Geräte automatisch mit bekannten Hotspots, also solchen Netzen, mit denen das Device bereits schon einmal verbunden war, einwählen. Um diese Gefahr zu vermeiden, sollte die WLAN-Funktion am Gerät nur dann eingeschaltet werden, wenn sich der User auch wirklich mit dem Internet verbinden will.
Weiterhin sollten die Nutzer öffentlicher Netze eine so genannte SSL-Verschlüsselung benutzen. Hierbei steht im Internet-Browser ein „https“ anstatt dem üblichen „http“. Dies ist von besonders hoher Relevanz, wenn es beim Surfen um vertrauliche Daten, wie Online-Banking geht. Natürlich sollten solche Vorgänge aber, soweit vermeidbar, generell nicht in öffentlichen Hotspots getätigt werden.
Eine andere effektive Möglichkeit zum Schutze ist der Einsatz von Virtual Private Networks (VPN). Hierbei handelt es sich um eine Art getunnelte Verbindung, bei der sämtliche Daten in ein vertrauenswürdiges Netzwerk übertragen werden. Dritte können in diesem „Tunnel“ somit keine Daten abfangen. Solche VPN-Verbindungen sind eine sichere Möglichkeit zum anonymen surfen und werden von verschiedenen Dienstleistern angeboten.
Autorin: Vivian Hartung
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