Selbst als leidenschaftlicher und bekennender Europa- bzw.- EU-Fan muss man ab und an mit der Fassung ringen, wenn die Europäische Union – genauer: die EU-Kommission – sich wieder an neuen Harmonisierungsregelungen versucht. Doch diese Mal ist alles noch schlimmer…
Neues Schlichtungsverfahren ab 09.01.2016
So gibt es ab dem 09.01. eigentlich ein neues Schlichtungsverfahren für Online-Verträge, das uns allen ohnehin schon viel Kummer bereiten werden wird. Über Sinn und Unsinn eines solchen Verfahrens möchte ich an dieser Stelle noch nicht einmal diskutieren. Und als ob das noch nicht genug wäre, gibt es auch neue Informationspflichten für Ihre Homepages/ebay/Amazon etc…
Informationspflichten für Händler
Denn Online-Händler müssen ab diesem Tag eine Informationspflicht erfüllen, welche Art. 14 der ODR-Verordnung Nr. 524/2013 verpflichtend vorsieht. Die neue Informationspflicht ist auf allen Webseiten und Marktplatzpräsenzen zu erfüllen. Sie sieht unter anderem vor, dass Online-Händler zwingend ab dem 09.01.2016 auf die neue „Online-Schlichtungsplattform“ der EU-Kommission (eine EU-Plattform zur Online-Streitbeilegung bei Beschwerden von Verbrauchern), zu verlinken haben. Der Link muss natürlich leicht zugänglich sein. Außerdem ist eine Email-Adresse des Händlers anzugeben. Im Übrigen sind wohl auch die Rechtstexte anzupassen.
Keine Plattform!
Der Haken an der Sache: Es gibt die Plattform noch nicht!!!! Die EU-Kommission hat es trotz einer Vorbereitungszeit von über zwei Jahren nicht geschafft, dieses Portal online zu stellen! Angeblich soll das Portal zum 15.02.2016 nun online gehen. Wir sind sehr gespannt….
Autor: Holger Loos
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