Online-Reisevermittler muss Extrakosten für Gepäckaufgabe nennen


Die Kosten für eine Gepäckmitnahme stellt eine wesentliche Information dar, die dem Kunden nicht vorenthalten werden darf

dies geht aus dem Urteil des Oberlandesgericht Dresden, vom 13.11.2018, Az.: 14 U 751/18 hervor.

 

Sachverhalt

Die Beklagte, die Invia Flights Germany GmbH betreibt Onlineportale, über die der Verbraucher Flüge buchen kann. Unter anderem betreibt sie das Onlineportal „Ab-in-den-Urlaub“. Kläger ist der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Vor Abschluss eines Vertrages unterlässt es die Beklagte, die zusätzlichen Gepäckkosten anzugeben, wenn das Gepäck bei der Buchung selbst nicht hinzu gebucht werden kann, dies aber zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden kann. Bei der Buchung wird dann lediglich darauf hingewiesen, dass im Flugpreis kein Freigepäck enthalten ist. Die Klägerin ist der Auffassung, dass die Gepäckpreise auch zu nennen sind, wenn die Gepäckaufgabe nicht auf dem Onlineportal des Vermittlers, sondern nur bei der Airline direkt hinzugebucht werden kann.

 

Bundesverband der Verbraucherzentrale führte Test durch

Mitarbeiter des Bundesverbands der Verbraucherzentrale führten einen Test von zwei Vermittlungsportalen die von der Beklagten betrieben werden durch. Sie suchten auf den jeweiligen Portalen nach Flügen von Berlin nach München und zurück. Das günstigste Angebot war von Air Berlin für 90,71€. Jedoch enthielten die Flüge jeweils den Hinweis „kein Freigepäck“. Bis zum Ende der Buchung waren die Kosten für eine Gepäckaufgabe für die jeweiligen Flüge nicht erkennbar.

 

Verstoß gegen EU-Verordnung

Nach Auffassung des OLG Dresden verstößt die Beklagte gegen die Luftverkehrsdienste-Verordnung der Europäischen Union. Diese schreibt nämlich vor, dass bei Flugpreisen auch die Kosten für wählbare Zusatzleistungen anzugeben sind. Diese müssen bereits zu Beginn jedes Buchungsvorgangs eindeutig erkennbar sein. Die Mitnahme eines Gepäckstücks stellt für viele Reisende ein Kriterium dar. Zusatzkosten hierfür sind bei niedrigen Flugpreisen meist relativ hoch, daher stellt deren Angabe eine zentrale Bedeutung dar um so einen effizienten Preisvergleich zu garantieren.

 

 

 

 

Autorin: Anna Lena Müller

1 Step 1
Haben Sie Fragen?
Wir respektieren deine Privatsphäre
keyboard_arrow_leftPrevious
Nextkeyboard_arrow_right
FormCraft - WordPress form builder